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Führerausweiskategorien Schweiz

 

Was darf ich mit welcher Kategorie fahren ?

 

 

 

ATV - Quad - Trike

Das Schweizer Strassenverkehrsgesetz kennt

keine Begriffe wie Quad, ATV oder Trike.

Die Gesetzgebung bedient sich lieber

sperriger Begriffe wie:

Kleinmotorfahrzeug, Leichtmotorfahrzeug

oder gar Traktor bis 60 km/h.

Smilie lacht sich kaputt

Je nach Eintrag im Fahrzeugausweis in der

Rubrik 19 oder 14 können diese Vehikel mit

Kategorie A, A1, B, B1 oder F gefahren werden.

 

Bei Unklarheiten müsste das zuständige

Strassenverkehrsamt kontaktiert werden.

 

 

 

 

Kategorie A

 

Motorrad KTM      Quad      Trike

Der Führerausweis A berechtigt zum Führen

sämtlicher Motorräder sowie viele Quads

und Trikes.

 

Zudem dürfen folgende Kategorien gefahren werden:

A beschränkt, A1, B1, F, G40, G und M

 

 

 

Kategorie A beschränkt

 

  Motorrad Enduro 35kw     Quad      Trike

Der Führerausweis "A beschränkt" berechtigt zum

Führen von Motorrädern mit einer Motorleistung

bis 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung

und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg

sowie einige Quads und Trikes.

 

Zudem dürfen folgende Kategorien gefahren werden:

A1, B1, F, G40, G und M

 

 

 

Kategorie A1 ab 16 Jahren

 

     Motorrad Enduro 125ccm            Roller 125ccm

 

Quad 125 ccm vmax 45 km/h

bis 18 Jahre

max. 45 km/h

 

Der Führerausweis A1 berechtigt ab einem Alter

von 16 Jahren zum Führen von Motorrädern und

einigen Quads mit einem Hubraum von maximal

125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW

 

Zudem dürfen folgende Kategorien gefahren werden:

F, G40, G und M

 

 

Kategorie A1 ab 15 Jahren

 

          

Strassenmaschine 50ccm     

Kyburz 45 km/h

  Kyburz max. 45 km/h - 4 kW

 

Der Führerausweis A1 berechtigt ab einem Alter

von 15 Jahren zum Führen von Motorrädern mit

maximal 45 km/h und einem Hubraum bis 50 cm³

bei Fremdzündungsmotoren.

(Elektro max. 45 km/h - 4 kW)

 

Zudem dürfen folgende Kategorien gefahren werden:

G40, G und M

 

 

Kategorie B

 

           Skoda Fabia             Trike

 

Der Führerausweis B

berechtigt zum Führen

von Motorwagen

und dreirädrigen

Motorfahrzeugen mit

einem Gesamtgewicht

bis 3500 kg und nicht

mehr als 9 Sitzplätzen

Kleinlaser

Die meisten Quads und Trikes dürfen ebenfalls mit

der Kategorie B gefahren werden.

Zudem Fahrzeugkombinationen aus einem

Zugfahrzeug Kat. B und einem Anhänger mit einem

Gesamtzugsgewicht von nicht mehr als 3500 kg.

Anhänger mit einem Gesamtgewicht bis 750 kg

dürfen immer mitgeführt werden, selbst wenn das

Gesamtzugsgewicht von 3500 kg überschritten wird.


Zudem dürfen folgende Kategorien gefahren werden:

B1, F, G40, G und M

 

 

Kategorie BE

 

Anhänger mit Kipper   Anhänger Kasten

 

Der Führerausweis BE berechtigt zum Führen von

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug

der Kategorie B und einem Anhänger, die als

Kombination nicht unter die Kategorie B fallen.

 

 

Kategorie B1

 

QuadDreiradMotorschlitten

 

Der Führerausweis B1 berechtigt zum Führen von

Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeugen mit

einem Leergewicht von maximal 550 kg sowie

Motorschlitten und die meisten Quads.

Motorräder sind ausgeschlossen !

 

Zudem dürfen folgende Kategorien gefahren werden:

F, G40, G und M

 

 

Kategorie BPT

 

Taxi        Rettungswagen

Berufsmässiger Personentransport

 

Der Führerausweis BPT berechtigt zur Durch-

führung von berufsmässigen Personen-

transporten mit Fahrzeugen der Kategorie

B, B1, C, C1 oder F. In der Kategorie

D oder D1 ist diese Bewilligung enthalten.

 

Berufsmässige Personentransporte mit

Elektro-Rikschas bedürfen auch dann keiner

Bewilligung, wenn die Elektro-Rikschas mit

einem Führerausweis der Kategorie B oder

der Spezialkategorie F geführt werden.

 

Wer die praktische Prüfung mit einem Fahrzeug

der Kategorie B besteht, darf auch BPT mit Fahr-

zeugen der Kat. C (schwere Ambulanzen) oder

der Kategorie C1 (schwere Personenwagen/Am-

bulanzen) durchführen, sofern er im Besitz der

entsprechenden Führerausweiskategorie ist und

den Führerausweis der Kategorie B, C1 oder C

seit mindestens einem Jahr klaglos besitzt.

 

 

Kategorie C, C1, CE, C1E

 

LKW-Zug

Der Führerausweis C berechtigt zum Führen von

Motorwagen, ausgenommen jene der Kategorie D,

mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg;

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug

der Kategorie C und einem Anhänger, dessen

Gesamtgewicht 750 kg nicht übersteigt.

Im Binnenverkehr berechtigt der Führerausweis C

zum Führen von Polizeimannschaftsfahrzeugen

und Feuerwehrmotorwagen mit mehr als

9 Sitzplätzensowie Fahrzeuge der Kategorie D, 

D1 und Trolleybussen, sofern diese Fahrzeuge

leer sind oder der Fahrzeugführer Personen

mitführt, die für die Feststellung von Mängeln,

die Überprüfung von Reparaturen sowie die

Durchführung von amtlichen Fahrzeug-

prüfungen erforderlich sind. Zudem

dürfen folgende Kategorien gefahren werden:

B, B1, C1, F, G, G40, M

 

Der Führerausweis CE berechtigt zum Führen von

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug

der Kategorie C und einem Anhänger mit einem

Gesamtgewicht von mehr als 750 kg. Falls im

Besitz der Führerausweiskategorie für das

entsprechende Zugfahrzeug dürfen auch

folgende Fahrzeugkombinationen geführt

werden: BE, C1E, DE, D1E

 

Der Führerausweis C1 berechtigt zum Führen von

Motorwagen, ausgenommen jene der Kategorie D,

mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg,

aber nicht mehr als 7500 kg; Fahrzeugkombina-

tionen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie

C1 und einem Anhänger, dessen Gesamtgewicht

750 kg nicht übersteigt. Zudem dürfen folgende

Kategorien gefahren werden: B, B1, F, G, G40, M

 

Der Führerausweis C1E berechtigt zum Führen

von Fahrzeugkombinationen aus einem Zug-

fahrzeug der Unterkategorie C1 und einem

Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr

als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht

12'000 kg nicht übersteigt. Falls im Besitz der

Führerausweiskategorie für das ent-

sprechende Zugfahrzeug dürfen auch

folgende Fahrzeugkombinationen

geführt werden: BE, DE, D1E

 

 

Kategorie D, D1, DE, D1E

 

Reisebus

Der Führerausweis D berechtigt zum Führen von

Motorwagen mit Personentransport.

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug

der Kategorie D und einem Anhänger, dessen

Gesamtgewicht 750 kg nicht übersteigt. Zudem

dürfen folgende Kategorien gefahren werden:

B, B1, C1, D1, F, G, G40, M, BPT

 

Der Führerausweis DE berechtigt zum Führen von

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug

der Kategorie D und einem Anhänger mit einem

Gesamtgewicht von mehr als 750 kg. Zudem

dürfen folgende Fahrzeugkombinationen

geführt werden: BE, C1E, D1E

 

Der Führerausweis D1 berechtigt zum Führen

von Motorwagen mit Personentransport bis

17 Sitzplätze. Fahrzeugkombinationen aus

einem Zugfahrzeug der Unterkategorie D1

und einem Anhänger, dessen Gesamtgewicht

750 kg nicht übersteigt. Zudem dürfen

folgende Kategorien gefahren werden:

B, B1, C1, F, G, G40, M, BPT

 

Der Führerausweis D1E berechtigt zum Führen

von Fahrzeugkombinationen aus einem Zug-

fahrzeug der Unterkategorie D1 und einem

Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr

als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht

12'000 kg nicht übersteigt und der Anhänger

nicht zum Personentransport verwendet wird.

Falls im Besitz der Führerausweiskategorie

für das entsprechende Zugfahrzeug dürfen

auch folgende Fahrzeugkombinationen

geführt werden: BE, C1E, DE

 

 

Kategorie F

Kommunalfahrzeug Pneulader
Temper

 

Der Führerausweis F berechtigt zum Führen :

Ab 16 Jahren: Arbeitsmotorfahrzeuge und

Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit

bis 45 km/h sowie Motorkarren und

landwirtschaftliche Fahrzeuge

inkusive Anhänger.

Ab 18 Jahren: die übrigen Fahrzeuge der

Spezialkategorie F, zum Beispiel auf

45 km/h beschränkte Personenwagen,

Lastwagen oder dreirädrige Motorfahrzeuge.

 

Zudem dürfen folgende Kategorien gefahren werden:

G40, G und M

 

 

Kategorie G40

 

Traktor Breitreifen   Mähdrescher

Der Führerausweis G40 berechtigt zum Führen

von Landwirtschaftstraktoren bis 40 km/h

inkusive Anhänger.


Zudem Landwirtschaftliche Ausnahmefahr-

zeuge bis 40 km/h (inkusive Anhänger)

wie Mähdrescher, Traktoren mit Breitreifen,

Rübenernter usw.

Rübenerntemaschine

Zudem dürfen folgende Kategorien gefahren werden:

G und M

 

 

Kategorie G

 

Traktor            Landwirtschaftlicher Transporter

 

Der Führerausweis G berechtigt zum Führen von

Land- und forstwirtschaftlichen Motorfahrzeugen

mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h.

(inklusive Anhänger)

Nicht erlaubt sind Ausnahmefahrzeuge !

 

Zudem darf folgende Kategorie gefahren werden:  

M

 

 

Kategorie M

 

 

E-Bike blau


E-Bike

Mofa

Mofa, Töffli

 

Kyburz 30 km/h

Kyburz / Rollstuhl

 

Bis 45 km/h ist

Kat. M erforderlich

(erst ab 14 erlaubt)

Motorfahrräder

ab 14 Jahren

und bis 30 km/h

Kat. M erforderlich

Ab 14 Jahren oder bis

30 km/h ist Kategorie M

erfolderlich !

Von 14-16 Jahren

bis 25 km/h ist

Kat. M erforderlich

Ab 16 Jahren

bis 20 km/h

ist für sämtliche Elektrofahrzeuge

kein Führerausweis

erforderlich

 

 

Ab 16 Jahren

bis 25 km/h ist kein Führerausweis erforderlich