Führerausweiskategorien Schweiz
Was darf ich mit welcher Kategorie fahren ?
ATV - Quad - Trike
Das Schweizer Strassenverkehrsgesetz kennt
keine Begriffe wie Quad, ATV oder Trike.
Die Gesetzgebung bedient sich lieber
sperriger Begriffe wie:
Kleinmotorfahrzeug, Leichtmotorfahrzeug
oder gar Traktor bis 60 km/h.
Je nach Eintrag im Fahrzeugausweis in der
Rubrik 19 oder 14 können diese Vehikel mit
Kategorie A, A1, B, B1 oder F gefahren werden.
Bei Unklarheiten müsste das zuständige
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Der Führerausweis A berechtigt zum Führen
sämtlicher Motorräder sowie viele Quads
und Trikes.
Zudem dürfen folgende Kategorien gefahren werden:
A beschränkt, A1, B1, F, G40, G und M
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Der Führerausweis "A beschränkt" berechtigt zum
Führen von Motorrädern mit einer Motorleistung
bis 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung
und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg
sowie einige Quads und Trikes.
Zudem dürfen folgende Kategorien gefahren werden:
A1, B1, F, G40, G und M
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Kategorie A1 ab 16 Jahren |
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Der Führerausweis A1 berechtigt ab einem Alter
von 16 Jahren zum Führen von Motorrädern und
einigen Quads mit einem Hubraum von maximal
125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW
Zudem dürfen folgende Kategorien gefahren werden:
F, G40, G und M
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Kategorie A1 ab 15 Jahren |
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Kyburz max. 45 km/h - 4 kW |
Der Führerausweis A1 berechtigt ab einem Alter
von 15 Jahren zum Führen von Motorrädern mit
maximal 45 km/h und einem Hubraum bis 50 cm³
bei Fremdzündungsmotoren.
(Elektro max. 45 km/h - 4 kW)
Zudem dürfen folgende Kategorien gefahren werden:
G40, G und M
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Der Führerausweis B
berechtigt zum Führen
von Motorwagen
und dreirädrigen
Motorfahrzeugen mit
einem Gesamtgewicht
bis 3500 kg und nicht
mehr als 9 Sitzplätzen. |
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Die meisten Quads und Trikes dürfen ebenfalls mit
der Kategorie B gefahren werden.
Zudem Fahrzeugkombinationen aus einem
Zugfahrzeug Kat. B und einem Anhänger mit einem
Gesamtzugsgewicht von nicht mehr als 3500 kg.
Anhänger mit einem Gesamtgewicht bis 750 kg
dürfen immer mitgeführt werden, selbst wenn das
Gesamtzugsgewicht von 3500 kg überschritten wird.
Zudem dürfen folgende Kategorien gefahren werden:
B1, F, G40, G und M
Der Führerausweis BE berechtigt zum Führen von
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug
der Kategorie B und einem Anhänger, die als
Kombination nicht unter die Kategorie B fallen.
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Der Führerausweis B1 berechtigt zum Führen von
Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeugen mit
einem Leergewicht von maximal 550 kg sowie
Motorschlitten und die meisten Quads.
Motorräder sind ausgeschlossen !
Zudem dürfen folgende Kategorien gefahren werden:
F, G40, G und M
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Berufsmässiger Personentransport
Der Führerausweis BPT berechtigt zur Durch-
führung von berufsmässigen Personen-
transporten mit Fahrzeugen der Kategorie
B, B1, C, C1 oder F. In der Kategorie
D oder D1 ist diese Bewilligung enthalten.
Berufsmässige Personentransporte mit
Elektro-Rikschas bedürfen auch dann keiner
Bewilligung, wenn die Elektro-Rikschas mit
einem Führerausweis der Kategorie B oder
der Spezialkategorie F geführt werden.
Wer die praktische Prüfung mit einem Fahrzeug
der Kategorie B besteht, darf auch BPT mit Fahr-
zeugen der Kat. C (schwere Ambulanzen) oder
der Kategorie C1 (schwere Personenwagen/Am-
bulanzen) durchführen, sofern er im Besitz der
entsprechenden Führerausweiskategorie ist und
den Führerausweis der Kategorie B, C1 oder C
seit mindestens einem Jahr klaglos besitzt.
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Der Führerausweis C berechtigt zum Führen von
Motorwagen, ausgenommen jene der Kategorie D,
mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg;
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug
der Kategorie C und einem Anhänger, dessen
Gesamtgewicht 750 kg nicht übersteigt.
Im Binnenverkehr berechtigt der Führerausweis C
zum Führen von Polizeimannschaftsfahrzeugen
und Feuerwehrmotorwagen mit mehr als
9 Sitzplätzensowie Fahrzeuge der Kategorie D,
D1 und Trolleybussen, sofern diese Fahrzeuge
leer sind oder der Fahrzeugführer Personen
mitführt, die für die Feststellung von Mängeln,
die Überprüfung von Reparaturen
sowie die
Durchführung von amtlichen Fahrzeug-
prüfungen erforderlich sind. Zudem
dürfen folgende Kategorien gefahren werden:
B, B1, C1, F, G, G40, M
Der Führerausweis CE berechtigt zum Führen von
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug
der Kategorie C und einem Anhänger mit einem
Gesamtgewicht von mehr als 750 kg. Falls im
Besitz der Führerausweiskategorie für das
entsprechende Zugfahrzeug dürfen auch
folgende Fahrzeugkombinationen geführt
werden: BE, C1E, DE, D1E
Der Führerausweis C1 berechtigt zum Führen von
Motorwagen, ausgenommen jene der Kategorie D,
mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg,
aber nicht mehr als 7500 kg; Fahrzeugkombina-
tionen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie
C1 und einem Anhänger, dessen Gesamtgewicht
750 kg nicht übersteigt. Zudem dürfen folgende
Kategorien gefahren werden: B, B1, F, G, G40, M
Der Führerausweis C1E berechtigt zum Führen
von Fahrzeugkombinationen aus einem Zug-
fahrzeug der Unterkategorie C1 und einem
Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr
als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht
12'000 kg nicht übersteigt. Falls im Besitz der
Führerausweiskategorie für das ent-
sprechende Zugfahrzeug dürfen auch
folgende Fahrzeugkombinationen
geführt werden: BE, DE, D1E
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Der Führerausweis D berechtigt zum Führen von
Motorwagen mit Personentransport.
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug
der Kategorie D und einem Anhänger, dessen
Gesamtgewicht 750 kg nicht übersteigt. Zudem
dürfen folgende Kategorien gefahren werden:
B, B1, C1, D1, F, G, G40, M, BPT
Der Führerausweis DE berechtigt zum Führen von
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug
der Kategorie D und einem Anhänger mit einem
Gesamtgewicht von mehr als 750 kg. Zudem
dürfen folgende Fahrzeugkombinationen
geführt werden: BE, C1E, D1E
Der Führerausweis D1 berechtigt zum Führen
von Motorwagen mit Personentransport bis
17 Sitzplätze. Fahrzeugkombinationen aus
einem Zugfahrzeug der Unterkategorie D1
und einem Anhänger, dessen Gesamtgewicht
750 kg nicht übersteigt. Zudem dürfen
folgende Kategorien gefahren werden:
B, B1, C1, F, G, G40, M, BPT
Der Führerausweis D1E berechtigt zum Führen
von Fahrzeugkombinationen aus einem Zug-
fahrzeug der Unterkategorie D1 und einem
Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr
als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht
12'000 kg nicht übersteigt und der Anhänger
nicht zum Personentransport verwendet wird.
Falls im Besitz der Führerausweiskategorie
für das entsprechende Zugfahrzeug dürfen
auch folgende Fahrzeugkombinationen
geführt werden: BE, C1E, DE
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Der Führerausweis F berechtigt zum Führen :
Ab 16 Jahren: Arbeitsmotorfahrzeuge und
Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit
bis 45 km/h sowie Motorkarren und
landwirtschaftliche Fahrzeuge
inkusive Anhänger.
Ab 18 Jahren: die übrigen Fahrzeuge der
Spezialkategorie F, zum Beispiel auf
45 km/h beschränkte Personenwagen,
Lastwagen oder dreirädrige Motorfahrzeuge.
Zudem dürfen folgende Kategorien gefahren werden:
G40, G und M
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Der Führerausweis G40 berechtigt zum Führen
von Landwirtschaftstraktoren bis 40 km/h
inkusive Anhänger.
Zudem Landwirtschaftliche Ausnahmefahr-
zeuge bis 40 km/h (inkusive Anhänger)
wie Mähdrescher, Traktoren mit Breitreifen,
Rübenernter usw.
Zudem dürfen folgende Kategorien gefahren werden:
G und M
Der Führerausweis G berechtigt zum Führen von
Land- und forstwirtschaftlichen Motorfahrzeugen
mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h.
(inklusive Anhänger)
Nicht erlaubt sind Ausnahmefahrzeuge !
Zudem darf folgende Kategorie gefahren werden:
M
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E-Bike |
Mofa, Töffli |
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Bis 45 km/h ist
Kat. M erforderlich
(erst ab 14 erlaubt) |
Motorfahrräder
ab 14 Jahren
und bis 30 km/h Kat. M erforderlich |
Ab 14 Jahren oder bis
30 km/h ist Kategorie M
erfolderlich ! |
Von 14-16 Jahren
bis 25 km/h ist
Kat. M erforderlich |
Ab 16 Jahren
bis 20 km/h
ist für sämtliche Elektrofahrzeuge
kein Führerausweis
erforderlich
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Ab 16 Jahren
bis 25 km/h ist kein Führerausweis erforderlich |
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