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Führerausweiskategorien Schweiz

 

Was darf ich mit welcher Kategorie fahren ?

 

 

 

ATV - Quad - Trike

Das Schweizer Strassenverkehrsgesetz kennt

keine Begriffe wie Quad, ATV oder Trike.

Die Gesetzgebung bedient sich lieber

sperriger Begriffe wie:

Kleinmotorfahrzeug, Leichtmotorfahrzeug

oder gar Traktor bis 60 km/h.

Smilie lacht sich kaputt

Je nach Eintrag im Fahrzeugausweis in der

Rubrik 19 oder 14 können diese Vehikel mit

Kategorie A, A1, B, B1 oder F gefahren werden.

 

Bei Unklarheiten müsste das zuständige

Strassenverkehrsamt kontaktiert werden.

 

 

 

 

Kategorie A

 

Motorrad KTM      Quad      Trike

Der Führerausweis A berechtigt zum Führen

sämtlicher Motorräder sowie viele Quads

und Trikes.

 

Zudem dürfen folgende Kategorien gefahren werden:

A beschränkt, A1, B1, F, G40, G und M

 

 

 

Kategorie A beschränkt

 

  Motorrad Enduro 35kw     Quad      Trike

Der Führerausweis "A beschränkt" berechtigt zum

Führen von Motorrädern mit einer Motorleistung

bis 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung

und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg

sowie einige Quads und Trikes.

 

Zudem dürfen folgende Kategorien gefahren werden:

A1, B1, F, G40, G und M

 

 

 

Kategorie A1 ab 16 Jahren

 

     Motorrad Enduro 125ccm            Roller 125ccm

 

Quad 125 ccm vmax 45 km/h

bis 18 Jahre

max. 45 km/h

 

Der Führerausweis A1 berechtigt ab einem Alter von

16 Jahren zum Führen von Motorrädern und einigen

Quads mit einem Hubraum von maximal 125 cm³

und einer Motorleistung von höchstens 11 kW

 

Zudem dürfen folgende Kategorien gefahren werden:

F, G40, G und M

 

 

Kategorie A1 ab 15 Jahren

 

          

Strassenmaschine 50ccm     

Kyburz 45 km/h

  Kyburz max. 45 km/h - 4 kW

 

Der Führerausweis A1 berechtigt ab einem Alter von

15 Jahren zum Führen von Motorrädern mit maximal

45 km/h und einem Hubraum bis 50 cm³ bei Fremd-

zündungsmotoren. (Elektro max. 45 km/h - 4 kW)

 

Zudem dürfen folgende Kategorien gefahren werden:

G40, G und M

 

 

Kategorie B

 

           Skoda Fabia             Trike

 

Der Führerausweis B

berechtigt zum Führen

von Motorwagen

und dreirädrigen

Motorfahrzeugen mit

einem Gesamtgewicht

bis 3500 kg und nicht

mehr als 9 Sitzplätzen

Kleinlaser

Die meisten Quads und Trikes dürfen ebenfalls mit

der Kategorie B gefahren werden.

Zudem Fahrzeugkombinationen aus einem

Zugfahrzeug Kat. B und einem Anhänger mit einem

Gesamtzugsgewicht von nicht mehr als 3500 kg.

Anhänger mit einem Gesamtgewicht bis 750 kg

dürfen immer mitgeführt werden, selbst wenn das

Gesamtzugsgewicht von 3500 kg überschritten wird.


Zudem dürfen folgende Kategorien gefahren werden:

B1, F, G40, G und M

 

 

Kategorie BE

 

Anhänger mit Kipper   Anhänger Kasten

 

Der Führerausweis BE berechtigt zum Führen von

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug

der Kategorie B und einem Anhänger, die als

Kombination nicht unter die Kategorie B fallen.

 

 

Kategorie B1

 

QuadDreiradMotorschlitten

 

Der Führerausweis B1 berechtigt zum Führen von

Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeugen mit

einem Leergewicht von maximal 550 kg sowie

Motorschlitten und die meisten Quads.

Motorräder sind ausgeschlossen !

 

Zudem dürfen folgende Kategorien gefahren werden:

F, G40, G und M

 

 

Kategorie BPT

 

Taxi        Rettungswagen

Berufsmässiger Personentransport

 

Der Führerausweis BPT berechtigt zur Durchführung

von berufsmässigen Personentransporten mit

Fahrzeugen der Kategorie B, B1, C, C1 oder F. In der

Kategorie D oder D1 ist diese Bewilligung enthalten.

 

Berufsmässige Personentransporte mit

Elektro-Rikschas bedürfen auch dann keiner

Bewilligung, wenn die Elektro-Rikschas mit

einem Führerausweis der Kategorie B oder der

Spezialkategorie F geführt werden.

 

Wer die praktische Prüfung mit einem Fahrzeug der

Kategorie B besteht, darf auch BPT mit Fahrzeugen

der Kat. C (schwere Ambulanzen) oder der

Kategorie C1 (schwere Personenwagen/Ambulanzen)

durchführen, sofern er im Besitz der entsprechenden

Führerausweiskategorie ist und den Führerausweis

der Kategorie B, C1 oder C seit mindestens

einem Jahr klaglos besitzt.

 

 

Kategorie C, C1, CE, C1E

 

LKW-Zug

Der Führerausweis C berechtigt zum Führen von

Motorwagen, ausgenommen jene der Kategorie D,

mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg;

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug

der Kategorie C und einem Anhänger, dessen

Gesamtgewicht 750 kg nicht übersteigt.

Im Binnenverkehr berechtigt der Führerausweis C

zum Führen von Polizeimannschaftsfahrzeugen und

Feuerwehrmotorwagen mit mehr als 9 Sitzplätzen

sowie Fahrzeuge der Kategorie D, D1 und

Trolleybussen, sofern diese Fahrzeuge leer sind

oder der Fahrzeugführer Personen mitführt, die für

die Feststellung von Mängeln, die Überprüfung von

Reparaturen sowie die Durchführung von amtlichen

Fahrzeugprüfungen erforderlich sind.

Zudem dürfen folgende Kategorien gefahren werden:

B, B1, C1, F, G, G40, M

 

Der Führerausweis CE berechtigt zum Führen von

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug

der Kategorie C und einem Anhänger mit einem

Gesamtgewicht von mehr als 750 kg. Falls im Besitz

der Führerausweiskategorie für das entsprechende

Zugfahrzeug dürfen auch folgende Fahrzeug-

kombinationen geführt werden: BE, C1E, DE, D1E

 

Der Führerausweis C1 berechtigt zum Führen von

Motorwagen, ausgenommen jene der Kategorie D,

mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg,

aber nicht mehr als 7500 kg; Fahrzeugkombinationen

aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie C1 und

einem Anhänger, dessen Gesamtgewicht 750 kg

nicht übersteigt. Zudem dürfen folgende Kategorien

gefahren werden: B, B1, F, G, G40, M

 

Der Führerausweis C1E berechtigt zum Führen von

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der

Unterkategorie C1 und einem Anhänger mit einem

Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern das

Gesamtzugsgewicht 12'000 kg nicht übersteigt.

Falls im Besitz der Führerausweiskategorie für das

entsprechende Zugfahrzeug dürfen auch folgende

Fahrzeugkombinationen geführt werden: BE, DE, D1E

 

 

Kategorie D, D1, DE, D1E

 

Reisebus

Der Führerausweis D berechtigt zum Führen von

Motorwagen mit Personentransport.

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug

der Kategorie D und einem Anhänger, dessen

Gesamtgewicht 750 kg nicht übersteigt. Zudem

dürfen folgende Kategorien gefahren werden:

B, B1, C1, D1, F, G, G40, M, BPT

 

Der Führerausweis DE berechtigt zum Führen von

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der

Kategorie D und einem Anhänger mit einem

Gesamtgewicht von mehr als 750 kg. Zudem dürfen

folgende Fahrzeugkombinationen geführt werden:

BE, C1E, D1E

 

Der Führerausweis D1 berechtigt zum Führen von

Motorwagen mit Personentransport bis 17 Sitzplätze.

Fahrzeugkombinationen aus einem

Zugfahrzeug der Unterkategorie D1 und einem

Anhänger, dessen Gesamtgewicht 750 kg nicht

übersteigt. Zudem dürfen folgende Kategorien

gefahren werden: B, B1, C1, F, G, G40, M, BPT

 

Der Führerausweis D1E berechtigt zum Führen von

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug

der Unterkategorie D1 und einem Anhänger mit

einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern

das Gesamtzugsgewicht 12'000 kg nicht übersteigt

und der Anhänger nicht zum Personentransport

verwendet wird. Falls im Besitz der Führer-

ausweiskategorie für das entsprechende

Zugfahrzeug dürfen auch folgende Fahrzeug-

kombinationen geführt werden: BE, C1E, DE

 

 

Kategorie F

Kommunalfahrzeug Pneulader
Temper

 

Der Führerausweis F berechtigt zum Führen :

Ab 16 Jahren: Arbeitsmotorfahrzeuge und Traktoren

mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h sowie

Motorkarren und landwirtschaftliche Fahrzeuge

inkusive Anhänger.

Ab 18 Jahren: die übrigen Fahrzeuge der                

Spezialkategorie F, zum Beispiel auf 45 km/h

beschränkte Personenwagen, Lastwagen

oder dreirädrige Motorfahrzeuge.

 

Zudem dürfen folgende Kategorien gefahren werden:

G40, G und M

 

 

Kategorie G40

 

Traktor Breitreifen   Mähdrescher

Der Führerausweis G40 berechtigt zum Führen von

Landwirtschaftstraktoren bis 40 km/h inkusive Anhänger.


Zudem Landwirtschaftliche Ausnahmefahrzeuge

bis 40 km/h (inkusive Anhänger) wie Mähdrescher,

Traktoren mit Breitreifen, Rübenernter usw.

Rübenerntemaschine

Zudem dürfen folgende Kategorien gefahren werden:

G und M

 

 

Kategorie G

 

Traktor            Landwirtschaftlicher Transporter

 

Der Führerausweis G berechtigt zum Führen von

Land- und forstwirtschaftlichen Motorfahrzeugen

mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h.

(inklusive Anhänger)

Nicht erlaubt sind Ausnahmefahrzeuge !

 

Zudem darf folgende Kategorie gefahren werden:  

M

 

 

Kategorie M

 

 

E-Bike blau


E-Bike

Mofa

Mofa, Töffli

 

Kyburz 30 km/h

Kyburz / Rollstuhl

 

Bis 45 km/h ist

Kat. M erforderlich

(erst ab 14 erlaubt)

Motorfahrräder

ab 14 Jahren

und bis 30 km/h

Kat. M erforderlich

Ab 14 Jahren oder bis

30 km/h ist Kategorie M

erfolderlich !

Von 14-16 Jahren

bis 25 km/h ist

Kat. M erforderlich

Ab 16 Jahren

bis 20 km/h

ist für sämtliche Elektrofahrzeuge

kein Führerausweis

erforderlich

 

 

Ab 16 Jahren

bis 25 km/h ist kein Führerausweis erforderlich